| Beförderungsbedingungen |
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1. Mit der Annahme des Flugscheines durch den Passagier vor dem Start wird zwischen dem Passagier und dem Beförderer ein Luftbeförderungsvertrag abgeschlossen. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz des Beförderers als vereinbart. 2. Wir weisen darauf hin, dass es beim Paragleiten – etwa beim Starten oder Landen, durch Stolpern oder Fehlverhalten – auch zu Unfällen kommen kann. Wir sind bemüht, dieses Risiko so gering wie möglich zu halten. Der Passagier ist daher verpflichtet, beim Start, bei der Landung und während des Fluges die Anweisungen des Piloten zu befolgen und bestätigt seine gute körperliche und geistige Verfassung. Zur Deckung der Ansprüche des Passagiers nach den Haftungsbestimmungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes, etwa bei einem Unfall, haben wir die erforderliche Versicherung bei der AXA Versicherung AG abgeschlossen. 3. Mitgeführte Gegenstände (insbesondere Brillen, Kameras, Mobiltelefone und andere Wertgegenstände sowie Geld) müssen ordnungsgemäß befestigt bzw. verstaut werden. Andernfalls können wir für Abhandenkommen oder Beschädigung, z.B. während Start, Flug oder Landung, keine Haftung übernehmen. Der Beförderer haftet ebenfalls nicht für Verschmutzung von Kleidung und Gegenständen, welche aufgrund der Durchführung des Fluges auftreten können. 4. Die vorgesehene Flugroute, vorgesehene Landeplätze und Flugzeiten können jederzeit – insbesondere aus Sicherheitsgründen (z.B. ungünstige Wetterverhältnisse) oder betrieblichen Gründen – abgeändert werden, ohne dass dem Passagier hieraus ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht. 5. Absagen durch den Passagier innerhalb von 24h vor dem vereinbarten Startzeitpunkt berechtigen den Beförderer vom Beförderungsvertrag zurückzutreten ohne dass dem Passagier hieraus ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht. Gleiches gilt bei Nichterscheinen des Passagiers zum vereinbarten Startzeitpunkt am Abflugort. 6. Der Passagier räumt dem Beförderer ein weltweites und zeitlich uneingeschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht an allen Foto- und Videoaufnahmen, welche während der Abwicklung des Fluges entstehen, ein. 5. Soweit gesetzlich zulässig, entbinden Sie den Luftsportgeräteführer und -halter, sowie das weitere mit Ihrer luftsportlichen Aktivität verbundene Personal von jeglicher Haftung, welche über bestehende gesetzliche vorgeschriebene Versicherungen hinaus geht. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es bestehen keine anders lautenden mündlichen Vereinbarungen zu diesem Beförderungsvertrag. 7. Alle vorstehenden Informationen habe ich zur Kenntnis genommen, verstanden und akzeptiere diese. |
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