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Beförderungsbedingungen Drucken E-Mail

1. Mit der Annahme des Flugscheines durch den Passagier vor dem Start wird zwischen dem Passagier und dem Beförderer ein Luftbeförderungsvertrag abgeschlossen.

Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz des Beförderers als vereinbart.

2. Wir weisen darauf hin, dass es beim Paragleiten –

etwa beim Starten oder Landen, durch Stolpern oder Fehlverhalten – auch zu

Unfällen kommen kann. Wir sind bemüht, dieses Risiko so gering wie möglich zu

halten. Der Passagier ist daher verpflichtet, beim Start, bei der Landung und

während des Fluges die Anweisungen des Piloten zu befolgen und bestätigt seine

gute körperliche und geistige Verfassung. Zur Deckung der Ansprüche des

Passagiers nach den Haftungsbestimmungen des österreichischen

Luftfahrtgesetzes, etwa bei einem Unfall, haben wir die erforderliche

Versicherung bei der AXA Versicherung AG abgeschlossen.

3. Mitgeführte Gegenstände (insbesondere Brillen, Kameras, Mobiltelefone und

andere Wertgegenstände sowie Geld) müssen ordnungsgemäß befestigt bzw.

verstaut werden. Andernfalls können wir für Abhandenkommen oder

Beschädigung, z.B. während Start, Flug oder Landung, keine Haftung

übernehmen. Der Beförderer haftet ebenfalls nicht für Verschmutzung von

Kleidung und Gegenständen, welche aufgrund der Durchführung des Fluges

auftreten können.

4. Die vorgesehene Flugroute, vorgesehene Landeplätze und Flugzeiten können

jederzeit – insbesondere aus Sicherheitsgründen (z.B. ungünstige

Wetterverhältnisse) oder betrieblichen Gründen – abgeändert werden, ohne dass

dem Passagier hieraus ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht.

5. Absagen durch den Passagier innerhalb von 24h vor dem vereinbarten

Startzeitpunkt berechtigen den Beförderer vom Beförderungsvertrag

zurückzutreten ohne dass dem Passagier hieraus ein Anspruch auf Schadenersatz

entsteht. Gleiches gilt bei Nichterscheinen des Passagiers zum vereinbarten

Startzeitpunkt am Abflugort.

6. Der Passagier räumt dem Beförderer ein weltweites und zeitlich

uneingeschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht an allen Foto- und

Videoaufnahmen, welche während der Abwicklung des Fluges entstehen, ein.

5. Soweit gesetzlich zulässig, entbinden Sie den Luftsportgeräteführer und

-halter, sowie das weitere mit Ihrer luftsportlichen Aktivität verbundene Personal

von jeglicher Haftung, welche über bestehende gesetzliche vorgeschriebene

Versicherungen hinaus geht.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein, so

wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Es bestehen keine anders lautenden mündlichen Vereinbarungen zu diesem

Beförderungsvertrag.

7. Alle vorstehenden Informationen habe ich zur Kenntnis genommen,

verstanden und akzeptiere diese.

 

Die FlyMozart Piloten

Tandemfliegen über der Mozartstadt

Ein Streckenflug zu klassischer Musik mit dem Tandemparagleiter vom Gaisberg (1.265m) über die Dächer der Mozartstadt Salzburgs!

 

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