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Allgemeine Geschäftsbedingungen Drucken E-Mail

 

Vertragspartner sind das Luftfahrtbeförderungsunternehmen Gernot Fritsch,

Linzergasse 31/4, 5020 Salzburg nachfolgend FlyMozart.at genannt und der

Besteller/Käufer.

 

Integrativer Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die

nachfolgenden Beförderungsbedingungen zwischen dem

Luftfahrtbeförderungsunternehmen FlyMozart.at und dem Passagier.

FlyMozart.at setzt zur Erfüllung seiner Pflichten aus dem Kaufabschluss

entsprechend geschulte und lizenzierte Tandempiloten ein und ist nicht

persönlich zur Flugdurchführung verpflichtet.

 

Zahlungskonditionen

Der Käufer verpflichtet sich durch seine Bestellung verbindlich zur Bezahlung des

Kaufpreises innert 7 Tagen ohne jeden Abzug. Die Buchung bzw. der Gutschein

erhält erst nach Bezahlung des vollen Kaufpreises Gültigkeit. Hierzu erhält der

Besteller/Käufer nach Zahlungseingang auf elektronischem Wege (z.B. Handy,

Email) einen Zifferncode übermittelt. Sollte der Käufer aus irgendeinem Grund

den Gutschein oder Code nicht erhalten, verpflichtet er sich dies FlyMozart.at

ohne Verzögerung nachweislich anzuzeigen.

 

Terminvergaben und Flugdurchführung

FlyMozart.at bietet saisonabhängig Tandemflüge an. Einschränkungen ergeben

sich durch das Wetter und in den einzelnen Fluggebieten aufgrund der

Betriebszeiten der Bergbahnen. Das Fluggelände wird bei der Terminvereinbarung

je nach Verfügbarkeit gemeinsam festgelegt.

FlyMozart weist ausdrücklich darauf hin, dass trotz Terminvereinbarung kein

Anspruch auf Beförderung besteht, wenn die Witterungsverhältnisse im

jeweiligen Fluggebiet einen sicheren Flugbetrieb aus Sicht von FlyMozart.at nicht

durchführbar erscheinen lassen. Gleiches gilt bei mangelnder Flugtauglichkeit des

Passagiers (zB: aufgrund von Gesundheitsbeeinträchtigungen oder

Alkoholisierung/Medikation).

Absagen aufgrund der Flugwetterbedingungen oder der Flugtauglichkeit des

Passagiers durch FlyMozart.at bedürfen keiner objektiven Nachweise, es genügt

der subjektive Eindruck des verantwortlichen Piloten.

Bei Terminverschiebung oder kurzfristigem Ausfall besteht kein Anspruch auf

Schadenersatz. Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener

Aufwendungen für den Passagier. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt

jedoch selbstverständlich bestehen. FlyMozart.at ist stets bemüht rechtzeitig

Informationen über die Durchführbarkeit des Fluges zu geben.

Da die Flugdauer von mehreren Faktoren beeinflusst wird, die außerhalb des

Einflusses von FlyMozart.at liegen, kann keine einheitliche oder bestimmte

Flugzeit, Flugroute etc. garantiert werden kann.

 

Vertragsabgrenzung

FlyMozart.at haftet nicht für Schäden, welche auf dem Wege zum Startplatz und

vom Landeplatz eintreten.

Gesundheitsbeeinträchtigungen

Der Käufer ist verpflichtet FlyMozart.at eventuelle

Gesundheitsbeeinträchtigungen des Passagiers, welche zu einer erhöhten

Verletzungsgefahr bei Start, während des Fluges oder bei der Landung führen

könnten vor dem Kauf nachweislich anzuzeigen.

Widerrufsrecht

Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises besteht nach dem

Konsumentenschutzgesetz innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Gutscheines

ohne Angabe von Gründen. Es genügt die nachweisliche Rücksendung des

Gutscheines innerhalb dieser Frist.

 

Gültigkeit Gutschein

Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass Gutscheine nach Ablauf von 12 Monaten

gerechnet ab dem Ausstellungsdatum verfallen. Abweichende Vereinbarungen

bedürfen der Schriftform.

 

Schlussbestimmungen

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Als

Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz von FlyMozart.at

als vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile davon unwirksam

sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Punkte bestehen. An ihre Stelle

werden die Parteien einvernehmlich eine wirksame Regelung setzen die der

unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

 

Beförderungsbedingungen

1. Mit der Annahme dieses Flugscheines durch den Passagier wird zwischen dem

Passagier und dem Beförderer ein Luftbeförderungsvertrag abgeschlossen. Auf

diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand gilt das

sachlich zuständige Gericht am Firmensitz des Beförderers als vereinbart.

2. Wir weisen darauf hin, dass es beim Paragleiten –

etwa beim Starten oder Landen, durch Stolpern oder Fehlverhalten – auch zu

Unfällen kommen kann. Wir sind bemüht, dieses Risiko so gering wie möglich zu

halten. DerPassagier ist daher verpflichtet, beim Start, bei der Landung und

während des Fluges die Anweisungen des Piloten zu befolgen und bestätigt seine

gute körperliche und geistige Verfassung. Zur Deckung der Ansprüche des

Passagiers nach den Haftungsbestimmungen des österreichischen

Luftfahrtgesetzes, etwa bei einem Unfall, haben wir die erforderliche

Versicherung bei der AXA Versicherung AG abgeschlossen.

3. Mitgeführte Gegenstände (insbesondere Brillen, Kameras, Mobiltelefone und

andere Wertgegenstände sowie Geld) müssen ordnungsgemäß befestigt bzw.

verstaut werden. Andernfalls können wir für Abhandenkommen oder

Beschädigung, z.B. während Start, Flug oder Landung, keine Haftung

übernehmen. Der Beförderer haftet ebenfalls nicht für Verschmutzung von

Kleidung und Gegenständen, welche aufgrund der Durchführung des Fluges

auftreten können.

4. Die vorgesehene Flugroute, vorgesehene Landeplätze und Flugzeiten können

jederzeit – insbesondere aus Sicherheitsgründen (z.B. ungünstige

Wetterverhältnisse) oder betrieblichen Gründen – abgeändert werden, ohne dass

dem Passagier hieraus ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht.

5. Absagen durch den Passagier innerhalb von 24h vor dem vereinbarten

Startzeitpunkt berechtigen den Beförderer vom Beförderungsvertrag

zurückzutreten ohne dass dem Passagier hieraus ein Anspruch auf Schadenersatz

entsteht. Gleiches gilt bei Nichterscheinen des Passagiers zum vereinbarten

Startzeitpunkt am Abflugort.

6. Der Passagier räumt dem Beförderer ein weltweites und zeitlich

uneingeschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht an allen Foto- und

Videoaufnahmen, welche während der Abwicklung des Fluges entstehen, ein.

5. Soweit gesetzlich zulässig, entbinden Sie den Luftsportgeräteführer und

-halter, sowie das weitere mit Ihrer luftsportlichen Aktivität verbundene Personal

von jeglicher Haftung, welche über bestehende gesetzliche vorgeschriebene

Versicherungen hinausgeht.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein, so

wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Es bestehen keine anders lautenden mündlichen Vereinbarungen zu diesem

Beförderungsvertrag.

7. Alle vorstehenden Informationen habe ich zur Kenntnis genommen,

verstanden und akzeptiere diese.

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Die FlyMozart Piloten

Tandemfliegen im Salzkammergut

 

Mit dem Helikopter auf den Gipfel und mit dem Tandemgleitschirm in der Abendstimmung fliegen. Tandemfliegen - schöner gehts nicht. Dieser Tandemflug war: de luxe!

 

 
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